Ärztlich eingeleiteter Abort
Der ärztlich eingeleitete Abort bezeichnet die gezielte, medizinisch veranlasste Beendigung einer Schwangerschaft, die sich damit grundlegend von der spontan auftretenden Fehlgeburt unterscheidet, bei der die Schwangerschaft ohne äußeres Zutun von selbst endet. Ein ärztlich eingeleiteter Abort kann aus unterschiedlichen medizinischen oder persönlichen Gründen erfolgen und wird entweder durch die Gabe bestimmter Medikamente oder durch einen operativen Eingriff herbeigeführt, wobei die Wahl des Verfahrens von verschiedenen Faktoren wie dem Zeitpunkt der Schwangerschaft sowie individuellen medizinischen Gegebenheiten abhängt.
Ursachen
Ein ärztlich eingeleiteter Abort kann aus unterschiedlichen Gründen veranlasst werden. Dazu zählen medizinische Gründe, bei denen die Fortführung der Schwangerschaft ein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Mutter darstellen würde oder bei denen eine schwerwiegende Fehlbildung oder Erkrankung des ungeborenen Kindes festgestellt wurde. Ebenso kann eine solche Entscheidung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Regelungen aus persönlichen Gründen der schwangeren Frau getroffen werden, wobei die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen und Beratungspflichten in jedem Fall zu berücksichtigen sind.
Symptome
Ein ärztlich eingeleiteter Abort ist keine eigenständige Erkrankung mit charakteristischen Symptomen, sondern ein bewusst herbeigeführter medizinischer Vorgang. Je nach gewähltem Verfahren können während und nach dem Eingriff Beschwerden wie krampfartige Unterbauchschmerzen sowie eine vaginale Blutung auftreten, die dem Verlauf einer Regelblutung ähneln kann, jedoch je nach angewendetem Verfahren und Zeitpunkt der Schwangerschaft in Intensität und Dauer variiert.
Diagnostik
Vor einem ärztlich eingeleiteten Abort erfolgt eine sorgfältige ärztliche Untersuchung, bei der zunächst die genaue Dauer der Schwangerschaft mittels Ultraschall bestimmt wird, da diese für die Wahl des geeigneten Verfahrens entscheidend ist. Je nach zugrunde liegendem Anlass können weitere Untersuchungen notwendig sein, etwa zur Abklärung einer mütterlichen Erkrankung oder zur genaueren Beurteilung eines beim Kind festgestellten Befundes. Zudem sind je nach den geltenden gesetzlichen Regelungen bestimmte Beratungsgespräche und Fristen vor der Durchführung einzuhalten.
Behandlung
Der ärztlich eingeleitete Abort kann medikamentös erfolgen, wobei durch die Gabe bestimmter Wirkstoffe eine Ablösung und Ausstoßung der Schwangerschaft herbeigeführt wird, was insbesondere in einem früheren Stadium der Schwangerschaft angewendet wird. Alternativ kann ein operativer Eingriff durchgeführt werden, bei dem die Schwangerschaft unter örtlicher oder allgemeiner Betäubung durch eine Absaugung oder Ausschabung der Gebärmutter beendet wird. Die Wahl des Verfahrens richtet sich nach dem Zeitpunkt der Schwangerschaft, dem zugrunde liegenden Anlass sowie individuellen medizinischen Gegebenheiten und wird im Vorfeld ausführlich besprochen.
Verlauf und Prognose
Bei sachgerechter Durchführung durch erfahrenes medizinisches Personal verläuft ein ärztlich eingeleiteter Abort in den allermeisten Fällen ohne wesentliche körperliche Komplikationen, wobei sich der Körper nach dem Eingriff innerhalb weniger Wochen wieder auf den Zustand vor der Schwangerschaft einstellt. Eine nachfolgende ärztliche Kontrolluntersuchung dient dazu, eine regelrechte Rückbildung sowie das vollständige Ausbleiben von Schwangerschaftsgewebe zu bestätigen. Nach einem ärztlich eingeleiteten Abort ist eine erneute Schwangerschaft grundsätzlich möglich, wobei der individuelle Zeitpunkt einer möglichen erneuten Schwangerschaft ärztlich besprochen werden sollte.
Quellen & weiterführende Stellen
- Gesundheitsinformation.de (IQWiG) — Schwangerschaftsabbruch: Ablauf, Verfahren, Beratung
Eigenständig verfasst und zusammengefasst, kein diagnostischer Ersatz für ärztlichen Rat. Rechts- und Fachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Häufige Fragen
Worin unterscheidet sich der ärztlich eingeleitete Abort von einer Fehlgeburt?
Er wird bewusst durch medizinische Maßnahmen herbeigeführt, während eine Fehlgeburt spontan, ohne äußeres Zutun, auftritt.
Welche Verfahren kommen zum Einsatz?
Entweder eine medikamentöse Einleitung mit bestimmten Wirkstoffen oder ein operativer Eingriff mittels Absaugung oder Ausschabung, abhängig vom Zeitpunkt der Schwangerschaft und individuellen Gegebenheiten.
Welche Beschwerden können danach auftreten?
Krampfartige Unterbauchschmerzen sowie eine vaginale Blutung, die einer Regelblutung ähneln kann, in Intensität und Dauer jedoch variiert.
Ist nach einem ärztlich eingeleiteten Abort eine erneute Schwangerschaft möglich?
Ja, grundsätzlich ist eine erneute Schwangerschaft möglich, der individuelle Zeitpunkt sollte jedoch ärztlich besprochen werden.
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