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Augen & Sehkraft

Konjugierte Blicklähmung

Die konjugierte Blicklähmung ist eine Störung der gemeinsamen, gleichgerichteten Bewegung beider Augen in eine bestimmte Blickrichtung, etwa nach oben, unten oder zur Seite, während die Beweglichkeit jedes einzelnen Auges für sich genommen grundsätzlich erhalten bleibt. Diese besondere Form der Augenbewegungsstörung unterscheidet sich damit grundlegend von der Lähmung eines einzelnen Augenmuskels, da nicht ein bestimmter Muskel selbst geschädigt ist, sondern die übergeordneten Steuerzentren im Gehirn, die normalerweise die koordinierte, gemeinsame Bewegung beider Augen in die gewünschte Blickrichtung orchestrieren. Eine konjugierte Blicklähmung ist stets ein bedeutsamer neurologischer Befund, der auf eine Schädigung bestimmter Hirnregionen hinweist und eine sorgfältige neurologische Abklärung erfordert.

Ursachen

Die konjugierte Blicklähmung entsteht durch eine Schädigung der übergeordneten Steuerzentren im Gehirn, die für die Koordination der gemeinsamen Augenbewegungen zuständig sind, sowie der Nervenbahnen, die diese Steuerzentren mit den Kernen der Augenmuskelnerven verbinden. Häufige Ursachen sind Durchblutungsstörungen des Gehirns, etwa im Rahmen eines Schlaganfalls, die je nach betroffener Hirnregion zu einer Lähmung des Blicks in eine bestimmte Richtung führen können. Auch entzündliche Erkrankungen des Nervensystems, insbesondere solche, die die Nervenbahnen im Hirnstamm betreffen, sowie Tumoren oder Blutungen in diesem Bereich können eine konjugierte Blicklähmung verursachen.

Symptome

Das charakteristische Merkmal der konjugierten Blicklähmung ist die Unfähigkeit, beide Augen gemeinsam in eine bestimmte Blickrichtung zu bewegen, während sich jedes Auge einzeln betrachtet grundsätzlich noch bewegen lässt, etwa im Rahmen bestimmter automatischer Reflexbewegungen. Je nach betroffener Hirnregion kann die Blicklähmung die seitliche Blickrichtung, den Blick nach oben oder den Blick nach unten betreffen. Betroffene berichten häufig nicht über Doppelbilder, da beide Augen weiterhin synchron bewegt werden, auch wenn sie die betroffene Richtung gemeinsam nicht erreichen können. Je nach zugrunde liegender Ursache können zusätzliche neurologische Symptome bestehen, etwa Lähmungserscheinungen an Armen oder Beinen, Sprachstörungen oder Bewusstseinsveränderungen.

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Diagnostik

Die Diagnostik erfolgt durch eine umgehende neurologische und augenärztliche Untersuchung, bei der die genaue Art und Richtung der eingeschränkten Blickbeweglichkeit sowie das Vorliegen oder Fehlen begleitender neurologischer Symptome sorgfältig erfasst werden. Eine dringliche bildgebende Untersuchung des Gehirns, meist mittels Computertomographie oder Magnetresonanztomographie, ist unerlässlich, um die zugrunde liegende Ursache, insbesondere einen möglichen Schlaganfall, zu identifizieren und eine entsprechend rasche Behandlung einzuleiten. Die genaue Lokalisation der Blickeinschränkung liefert wichtige Hinweise auf die betroffene Hirnregion und unterstützt die weitere diagnostische Einordnung.

Behandlung

Die Behandlung der konjugierten Blicklähmung richtet sich vollständig nach der zugrunde liegenden Ursache. Bei einem zugrunde liegenden Schlaganfall ist eine umgehende, spezialisierte schlaganfallmedizinische Behandlung entscheidend, um weitere Hirnschädigungen zu begrenzen. Bei entzündlichen Ursachen kommt eine gezielte entzündungshemmende oder immunmodulierende Behandlung zum Einsatz. Liegt ein Tumor oder eine Blutung als Ursache vor, richtet sich die Behandlung nach den Möglichkeiten der jeweiligen Fachrichtung, etwa der Neurochirurgie. Eine spezifische, direkt auf die Blicklähmung selbst gerichtete Behandlung existiert nicht, da sich diese im Rahmen der Behandlung und Rückbildung der zugrunde liegenden neurologischen Erkrankung mitbessern kann.

Verlauf und Prognose

Der Verlauf und die Prognose der konjugierten Blicklähmung hängen entscheidend von der zugrunde liegenden neurologischen Erkrankung sowie deren rechtzeitiger Behandlung ab. Bei einem Schlaganfall als Ursache kann sich die Blicklähmung im Rahmen der allgemeinen neurologischen Erholung teilweise oder vollständig zurückbilden, wobei das Ausmaß der Rückbildung individuell sehr unterschiedlich ist und von der Schwere der ursprünglichen Schädigung abhängt. Bei entzündlichen Ursachen ist die Prognose häufig günstiger, mit einer guten Rückbildungstendenz nach erfolgreicher Behandlung der zugrunde liegenden Entzündung. Aufgrund der potenziell ernsten zugrunde liegenden Ursachen ist eine rasche neurologische Abklärung entscheidend für die langfristige Prognose.

Quellen & weiterführende Stellen

Eigenständig verfasst und zusammengefasst, kein diagnostischer Ersatz für ärztlichen Rat. Rechts- und Fachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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FAQ

Häufige Fragen

Worin unterscheidet sich die konjugierte Blicklähmung von einer einfachen Augenmuskellähmung?

Bei der konjugierten Blicklähmung ist nicht ein einzelner Augenmuskel geschädigt, sondern die übergeordnete Steuerung der gemeinsamen Augenbewegung im Gehirn, weshalb sich jedes Auge einzeln betrachtet noch bewegen lässt.

Warum treten bei dieser Störung meist keine Doppelbilder auf?

Da beide Augen weiterhin synchron bewegt werden, auch wenn sie die betroffene Richtung gemeinsam nicht erreichen, entstehen in der Regel keine Doppelbilder.

Welche Untersuchung ist bei Verdacht auf diese Störung besonders wichtig?

Eine dringliche bildgebende Untersuchung des Gehirns ist unerlässlich, um die zugrunde liegende Ursache, insbesondere einen möglichen Schlaganfall, zu identifizieren.

Kann sich die Blicklähmung wieder zurückbilden?

Ja, insbesondere nach einem Schlaganfall kann sich die Blicklähmung im Rahmen der neurologischen Erholung teilweise oder vollständig zurückbilden, abhängig vom Ausmaß der ursprünglichen Schädigung.

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