top of page

Kursübersicht

Sie sind sich unsicher, welcher Kurs der richtige für Sie ist? Hier finden Sie eine Übersicht über all unsere Kursangebote, inklusive der entsprechenden Zielgruppen und wesentlichen Eckpunkte. So können Sie schnell und einfach den passenden Kurs auswählen, der Ihren Bedürfnissen und Anforderungen entspricht.

iStock-1166725438.jpg

betriebliche Erste-Hilfe Ausbildung

Dieser Kurs richtet sich an alle Personen, die zum ersten Mal einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen oder deren letzter Kurs länger als zwei Jahre zurückliegt. Die wesentlichen Erste-Hilfe-Basics werden in neuen Unterrichtseinheiten gelehrt und geübt. Zudem besteht die Möglichkeit, die Kosten von der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse fördern zu lassen.

betriebliche Erste-Hilfe Fortbildung

Dieser Kurs richtet sich ausschließlich an Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre eine Erste-Hilfe-Ausbildung oder -Fortbildung besucht haben. Die Themen werden wiederholt, vertieft und spezifisch auf Ihren Betrieb zugeschnitten. Der Kurs umfasst neun Unterrichtseinheiten, und eine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist möglich.

iStock-1166725428.jpg
iStock-1166725531.jpg

Schulung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen 

Dieses Kursformat richtet sich an Personen, die mit Kindern arbeiten, wie Tagesmütter, Kindergärten und Grundschulen. Neben den wesentlichen Erste-Hilfe-Themen wird speziell auf Notfälle mit Kindern und Kinderreanimation eingegangen. Die Schulung dauert neun Unterrichtseinheiten, und eine Förderung durch die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist ebenfalls vorhanden.

Brandschutz Schulungen & Notfalltrainings

Unser Kursangebot geht über die Erste Hilfe hinaus. Wir bieten auch Brandschutz- und Evakuierungsschulungen sowie Notfalltrainings an. Sollte das relevante Kursformat nicht aufgeführt sein, kontaktieren Sie uns bitte direkt, damit wir die optimale Lösung für Sie finden können.

iStock-1166725336.jpg

Kleine Betriebe

Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer

Kindergarten

in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe

Verwaltung/ Handel

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten

Hochschulen

in Hochschulen 10% der Beschäftigten

Große Betriebe

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten ​in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.

Wichtig

Dies sind die gesetzlich Mindestanzahlen an Ersthelfern. Berücksichtigen Sie bitte auch Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub, um sicherzustellen, dass im Notfall genügend Ersthelfer verfügbar ist.

  • BS GUV
    Carmen Tix-Hellmig Telefon: +49 531 27374 47 E-Mail www.bs-guv.de/service/downloads/ Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
  • KUVB/ Bayerische LUK
    Team Erste Hilfe Telefon: +49 89 36093 533 E-Mail www.kuvb.de/praevention/erste-hilfe/ Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
  • GUV Oldenburg
    Lena Goldner Telefon: +49 441 7790932 E-Mail www.guv-oldenburg.de/praevention/erste-hilfe/ Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
  • GUVH
    Team Erste Hilfe Telefon: +49 511 8707 -214 /-216 /-414 /-419 E-Mail www.lukn.de/praevention/... Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
  • LUKN
    Team Erste Hilfe Telefon: +49 511 8707 -214 /-216 /-414 /-419 E-Mail www.lukn.de/praevention/... Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
  • UK/ FUK Brandenburg
    Frau U. Krumbholz Telefon: +49 335 5216118 E-Mail www.ukbb.de/praevention/erste-hilfe/ Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
  • UK Baden-Wüttenberg
    Angelika Urbanke Telefon: +49 711 9321 7302 E-Mail www.ukbw.de/informationen-service/service/erste-hilfe/
  • UK Bremen
    Birgit Lütjen Telefon: +49 421 35012-20 E-Mail https://www.ukbremen.de/erste-hilfe-11455 Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
  • UK Hessen
    Erste-Hilfe-Team Prävention Telefon: +49 69 29972 440 E-Mail www.ukh.de/praevention/erste-hilfe-verfahren/ Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
  • UK Mecklenburg-Vorpommern
    Stefanie Magdowski Telefon: +49 385 5181-402 E-Mail https://www.unfallkasse-mv.de/praevention/erste-hilfe Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
  • UK Nord
    Frank Alster Telefon: +49 40 27153 210 E-Mail www.uk-nord.de/de/unfallkasse-nord/... Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
  • UK NRW
    Team Erste Hilfe Telefon: +49 251 2102 3125 E-Mail www.unfallkasse-nrw.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/... Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
  • UK Rheinland-Pfalz
    Stabsstelle Abteilung Sicherheit, Gesundheit, Teilhabe Telefon: +49 2632 960 1650 E-Mail https://www.ukrlp.de/themen-von-a-z/erste-hilfe (Webcode: 81) Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger unter dem o.g. Kontakt.
  • UK Sachsen
    Ines Möhler Telefon: +49 3521724 301 E-Mail www.uksachsen.de/... Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung bei der oben genannten Ansprechperson.
  • UK Sachsen-Anhalt
    Stephanie Gerber Telefon: +49 3923 751148 E-Mail www.ukst.de/... Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
  • UK Thüringen
    Lisa Pochmann Telefon: +49 3621777 124 E-Mail Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
  • UV Bund und Bahn
    Dietmar Schurig Telefon: +49 30 254489 - 1500 E-Mail www.uv-bund-bahn.de/arbeitsschutz . . . Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung über die angegebene Internetseite der UVB.
  • SVLFG
    Sarah Schütze Telefon: +49 561 785 14032 E-Mail www.svlfg.de/erste-hilfe Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Bitte beachten Sie § 2 der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.3 und melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.
  • BG BAU
    Ellen Brüggemann Telefon: +49 30 85781 611 E-Mail www.bgbau.de/seminare/... Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BG BAU zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.
  • BG ETEM
    Laura Henseler Telefon: +49 221 3778 1515 E-Mail www.bgetem.de/seminare/... Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BG ETEM zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.
  • BGHM
    Team Erste Hilfe Telefon: +49 6131 802 13999 E-Mail www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fach-themen/... Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BGHM zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.
  • BGHW
    Service-Center Erste Hilfe Telefon: +49 228 5406 5854 E-Mail https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fach-themen/erste-hilfe/ersthelferausbildung Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BGHW zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.
  • BGN
    Team Erste Hilfe Telefon: +49 621 4456 3222 E-Mail www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/... Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
  • BG RCI
    Martina Weidlich Telefon: +49 6221 5108 29181 Silke Tiepke Telefon: +49 6221 5108 29180 Carmen Nowarre Telefon: +49 6221 5108 29172 Antje Güntzel Telefon: +49 6221 5108 29191 E-Mail http://www.bgrci.de/fachwissen-portal/... Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BG RCI zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.
  • BG Verkehr
    https://www.bg-verkehr.de/seminare/... Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die BG Verkehr zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.
  • BGW
    Team Erste Hilfe E-Mail www.bgw-online.de/erste-hilfe Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, nutzen Sie bitte das Online-Kostenübernahmeverfahren. Das von Ihnen online ausgefüllte und ausgedruckte Teilnahmeformular ist die Kostenzusage seitens der BGW, für die auf der Teilnehmerliste online eingetragenen Personen. Der Veranstalter benötigt diese, um mit der BGW ordnungsgemäß abrechnen zu können.
  • VBG
    Team Abrechnung Erste Hilfe Telefon: +49 931 7943 396 E-Mail www.vbg.de/DE/... Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Die VBG zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.
bottom of page